Wem gehören die Entdeckungen und Erfindungen der EPFL-Forschenden?
An erster Stelle steht die Leidenschaft für die Wissenschaft, der Drang, Forschung in ihrer reinsten Form zu betreiben. Als Nächstes kommt die Aufregung, etwas Neues zu finden, entweder unerwartet oder auf der Grundlage der Arbeit von Kolleginnen und Kollegen. Dann kommen die Entdeckung und die Veröffentlichung eines Artikels in einer wissenschaftlichen Zeitschrift – obwohl Entdeckungen auch zu Erfindungen führen können (und umgekehrt). In der Praxis besteht die Welt der Forschung aus verschiedenen Gruppen, die nebeneinander existieren, sich überschneiden und manchmal miteinander in Konflikt geraten, die aber ihre Arbeit nicht auf dieselbe Weise verbreiten. Das zugrunde liegende Problem ist das des geistigen Eigentums, das ein Minenfeld sein kann, auf dem sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehr vorsichtig bewegen müssen.
Erfindungen gehören der EPFL, Entdeckungen den Forschenden
© 2021 EPFL Ambrogio Fasoli
Der Auftrag der EPFL ist klar. Ihre Forschenden erhalten vom Bund finanzielle Mittel, um zu forschen und ihre Entdeckungen zum Wohle der Allgemeinheit einzusetzen. Die Entdeckungen werden in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht, eine Praxis, die im 17. Jahrhundert mit dem Journal des savants in Paris und den Philosophical Transactions of the Royal Society in London begann. Die Forschenden und ihre Teams sind die rechtmässigen Eigentümer ihrer Entdeckungen, und ihre Eigentumsrechte bleiben bei ihnen – in manchen Fällen bis hin zum Nobelpreis.
Ambrogio Fasoli, stellvertretender Vizepräsident für Forschung an der EPFL, ist überzeugt, dass Entdeckungen so offen und transparent wie möglich in Zeitschriften veröffentlicht werden sollten, damit andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Methode auseinandernehmen und versuchen können, die Ergebnisse mit demselben Ansatz zu wiederholen. «Es ist sehr wichtig, dass Wissenschaftlerinnen ihre Arbeit vor der Veröffentlichung doppelt überprüfen – und auch von ihren Mitverfassenden doppelt überprüfen lassen», sagt Fasoli. «Aber sie muss auch von einem Fachkollegium geprüft werden, das sich ansieht, ob die Daten korrekt analysiert und die Schlussfolgerungen logisch gezogen wurden. Die Veröffentlichung einer Forschungsarbeit ist eine Form der Qualitätskontrolle».
Fasoli, ein Plasmaphysiker, weiss, dass die Durchführung von Forschungsarbeiten manchmal die Entwicklung neuer Forschungsinstrumente nach sich zieht, die möglicherweise patentiert werden können. «Es ist ein Hin und Her zwischen Forschung und Erfindung», sagt er. «Der Erfindungsprozess kann zur Entwicklung neuer Forschungsinstrumente führen und umgekehrt. Es ist ein zirkulärer, nicht linearer Prozess, der sowohl die Forschung als auch die Erfindungen vorantreibt», sagt er.
© 2021 EPFL Natalia Givannini
Im Gegensatz zu Entdeckungen sind Erfindungen Eigentum der EPFL, wenn sie von EPFL-Mitarbeitenden gemacht werden. Es handelt sich um originelle Vorrichtungen und Geräte, die eine Lösung für ein spezifisches Problem bieten und eine industrielle Anwendung sowie einen wirtschaftlichen Wert haben. Aus Sicht des geistigen Eigentums handelt es sich um immaterielle Vermögenswerte, die Eigentum der Hochschule sind. Einige Erfindungen sind aufgrund ihres Marktpotenzials patentgeschützt. Diese Praxis geht in der Schweiz auf das Jahr 1888 zurück, als das erste Patentgesetz des Landes verabschiedet wurde. Viele Patentanmeldungen wurden von keinem Geringeren als Albert Einstein geprüft, der von 1902 bis 1909 als Patentprüfer am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in Bern tätig war.
Albert Einstein an seinem Schreibtisch im Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum, 1904 (Foto: Lucien Chavan, 1868-1942)
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Erfindungen im Gegensatz zu Entdeckungen, die in der Regel der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, bis zur Patentanmeldung geheim gehalten werden müssen. Andernfalls wird das Patent möglicherweise nie erteilt. Andrea Crottini, der Leiter des Technologietransferbüros (TTO) der EPFL, warnt Erfindende davor, ihre natürliche Neigung, über ihre Arbeit zu sprechen, insbesondere auf Konferenzen und in den sozialen Medien, zu bremsen, wenn sie zu einem Patent führen könnte. «Ich erinnere mich an einen Forscher, dem ein Patent verweigert wurde, weil er über seine Arbeit auf Twitter gepostet hatte. Der Patentprüfer betrachtete das als Offenlegung – und schon war das Patent weg», sagt Crottini. Die goldene Regel lautet also: Schweigen Sie über Ihre Erfindung, bis Sie die Patentanmeldung einreichen.
Patentanmeldung: ein Wettlauf mit der Zeit
istockphoto.com
Bei der Anmeldung eines Patents gibt es noch andere Dinge zu beachten. Zunächst einmal muss man sicherstellen, dass man wirklich der Erste ist, der die Ziellinie überquert. Das TTO hilft den EPFL-Forschenden zu prüfen, ob Elemente ihrer Erfindung bereits veröffentlicht oder patentiert wurden. Dies ist eine akribische Arbeit, die mehrere Wochen dauern kann und absolut vertraulich erfolgen muss – andernfalls könnte das Patent abgelehnt werden.
© 2021 EPFL Andrea Crottini
Nach der Patentanmeldung hat die oder der Erfindende zwischen 12 und 30 Monaten Zeit, um nachzuweisen, dass das neue Gerät ein echtes Marktpotenzial hat, entweder weil ein Unternehmen konkretes Interesse an der Übernahme gezeigt hat oder weil sie oder er selber ein Start-up gründet. «Die Kosten für eine erste Patentanmeldung können zwischen 5000 und 10 000 CHF liegen. Die EPFL übernimmt diese Kosten für ihre Mitarbeitenden – und wir melden jedes Jahr rund 90 Patente an, was einer Gesamtinvestition von rund einer halben Million Franken pro Jahr entspricht», sagt Crottini. Die Hochschule rechnet damit, dass sich ihre Investitionen auszahlen werden. Ziel ist es, innerhalb von zwei bis fünf Jahren ein Unternehmen oder ein Start-up zu finden, das die Technologie lizenziert. Mit den Einnahmen aus dem Lizenzvertrag sollen die Kosten für die Patentanmeldung zurückbezahlt werden.
Obwohl die EPFL Eigentümerin der Patente ist, erteilt sie den Erfindenden oft eine exklusive Lizenz zur Nutzung der Technologie, d.h. die Erfindenden erhalten das alleinige Recht zur Vermarktung ihrer Erfindungen. Dadurch wird verhindert, dass clevere Konkurrenz versucht, die Idee zu kopieren. Die EPFL erhält Lizenzgebühren aus dem Verkauf der patentierten Technologie.
Manchmal entstehen Erfindungen aus gemeinsamer Forschung und Entwicklung, die von einem Unternehmen finanziert wird. In diesem Fall vereinbaren die Hochschule und das Unternehmen, wie das geistige Eigentum finanziert und verwaltet werden soll, und legen dies in einem Forschungsvertrag fest. Das Unternehmen behält in der Regel das Recht, die Erfindung der EPFL-Forschenden zu nutzen oder die Technologie gegen eine ausgehandelte Gebühr zu lizenzieren. Wenn die Forschung von einer öffentlichen Organisation wie dem Schweizerischen Nationalfonds oder dem Bund finanziert wird, überlässt die Organisation der EPFL das geistige Eigentum und verlangt keine finanzielle Entschädigung.
«Das Patent zur Vorbereitung der Zukunft meiner Doktoranden»
Anzeichen für eine erfolgreiche Verbindung zwischen Damenbindensensor und Smartphone © 2021 EPFL Erick Garcia-Cordero
Carlotta Guiducci, ausserordentliche Professorin am Laboratory of Life Sciences Electronics (CLSE) der EPFL, hätte nie gedacht, dass sie einmal einen Patentantrag ausfüllen würde. Sie fühlte sich in der Welt der Forschung sehr wohl, bis sie vor zwei Jahren eine feste Professur erhielt. «An diesem Punkt begann ich mich zu fragen, was mein Ziel ist und welche Rolle ich in meinem Beruf spielen möchte. Ich beschloss, dass es für mich an der Zeit war, meine Grundlagenforschung stärker auf praktische Anwendungen auszurichten», sagt sie. Heute möchte Guiducci den jungen Forschenden in ihrem Labor helfen, sich eine solide Zukunft aufzubauen, und arbeitet mit ihnen bei der Anmeldung von Patenten zusammen. «Viele meiner Doktorierenden wollen ihre Arbeit weiterführen. Mit einem Patent können sie Kontakte zur Industrie knüpfen, eine Grundlage für ihre Karriere schaffen und eine Technologie verkaufen, die vielleicht einen konkreten Nutzen hat», sagt sie.
Ein Start-up, das kürzlich aus ihrem Labor hervorging, ist Rea, das Sensoren entwickelt hat, die von schwangeren Frauen getragen werden können und erkennen, wann sie von einer Frühgeburt bedroht sind. Die Sensoren, die in Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Lausanne (CHUV) entwickelt wurden, sind in eine intelligente Slipeinlage eingebettet und können einen bestimmten Biomarker identifizieren, der von einem Protein abgesondert wird, wenn eine Frühgeburt droht. Die Entwicklungsarbeiten sind noch im Gange, aber eine Patentanmeldung wurde bereits eingereicht und das Forschungsteam hat in der Schweiz bereits mehrere Start-up-Preise und Stipendien von Venture Kick, Innogrant, Innosuisse und Innobooster erhalten.
«Unsere wichtigste Innovation war eine Berechnungsmethode»
Eine Oberfläche, mit der das Licht interagiert und ein Bild enthüllt © 2016 EPFL Alain Herzog
Ein weiteres Beispiel: Mark Pauly und sein Team vom Geometric Computing Laboratory (GCM) der EPFL entwickelten 2012 eine Methode zur Reproduktion von Kaustiken, d.h. Mustern von Lichtstrahlen, die von einer gekrümmten Oberfläche auf einer anderen Oberfläche reflektiert oder gebrochen werden. Das Team meldete seine Technologie zum Patent an, gründete ein Start-up namens Rayform und handelte eine Exklusivlizenz der EPFL aus. «Es war klar, dass wir etwas Neues und Aufregendes entdeckt hatten und dass unsere Methode den Weg zu Anwendungen ebnete, die zuvor nicht möglich waren», sagt Pauly. «Es handelte sich offensichtlich um eine erfinderische Tätigkeit, was für die Erlangung eines Patents wichtig ist. Und obwohl unsere Haupterfindung eine Berechnungsmethode war, die schwer zu patentieren ist, beziehen sich ihre Anwendungen auf die Herstellung physischer Produkte.»