Krimi um den Kohäsionsbeitrag
Damit der zweite Kohäsionsbeitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden konnte, brauchte es die Zustimmung des Nationalrats und des Ständerats (mehr zum Gesetzgebungsverfahren siehe hier). Der Ständerat war zuerst an der Reihe – und er wollte nicht, dass der Nationalrat das Geschäft in derselben Session behandelte. Er traktandierte es deshalb auf den letztmöglichen Tag, den Donnerstag der dritten Sessionswoche. Der Nationalrat setzte das Geschäft trotzdem auf seine Traktandenliste, nur um es kurz danach doch wieder abzusetzen. Die Sache schien gelaufen, eine Verabschiedung in der Herbstsession nicht mehr möglich.
Am Montag der letzten Sessionswoche reichten indessen verschiedene Nationalrätinnen und Nationalräte einen Antrag ein: Der Nationalrat solle das Geschäft nach der Erstberatung im Ständerat ebenfalls noch in der Herbstsession 2021 behandeln. Konkret bedeutete dies am Donnerstagabend eine «open end»-Tagung für den Nationalrat. Als Grund für den Antrag nannte Christian Wasserfallen (FDP/BE) das grosse Interesse des Bildungs- und Wissenschaftsstandorts an einer Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Mit 93 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen wurde der Antrag äusserst knapp angenommen. Nun war die Grundlage dafür geschaffen, dass beide Räte den Kohäsionsbeitrag behandeln konnten. Am Mittwochabend machten diverse Gerüchte die Runde: Wird es noch einen Gegenantrag geben, um das Geschäft wieder abzusetzen? Werden die Gegnerinnen und Gegner versuchen, solange zu reden, bis die Session zu Ende ist und nicht mehr abgestimmt werden kann?
Letztendlich sagten dann sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat klar Ja zur Freigabe des zweiten Kohäsionsbeitrags. Die Hoffnung ist nun gross, dass Bewegung ins Dossier Schweiz-EU kommt und die rasche und vollständige Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe näher rückt.
Gentechnikgesetz: Nationalrat verlängert Moratorium um weitere vier Jahre
Der Nationalrat hat das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft um weitere vier Jahre (bis Ende 2025) verlängert. Der Entscheid war mit 144:27 Stimmen bei 19 Enthaltungen deutlich. Zudem nahm der Nationalrat einen Vorstoss seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur an. Dieser beauftragt den Bundesrat, die Zeit bis 2025 zu nutzen, um belastbare Informationen als Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Unter anderem sollen die Risiken der neuen Gentechnologien bewertet werden. Als nächstes ist der Ständerat an der Reihe. Er wird das Gentech-Moratorium voraussichtlich in der Wintersession 2021 behandeln.