Gentechnikgesetz: Ausnahmeregelung für neue Züchtungstechnologien
Das eidgenössische Parlament hat das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft wie erwartet um weitere vier Jahre bis Ende 2025 verlängert. Das Moratorium gilt seit 2005 und wurde nun zum vierten Mal verlängert. Das Parlament hat aber die Türe einen Spalt geöffnet, um die neuen gentechnischen Verfahren separat regeln zu können.
Demgemäss soll der Bundesrat dem Parlament eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen unterbreiten, welche mit Methoden der neuen Züchtungstechnologien gezüchtet wurden, darunter insbesondere die Technik CRISPR/CAS, die als «Genschere» bezeichnet wird (s. unten). Diesen Pflanzen darf kein artfremdes Genmaterial eingefügt werden. Zudem müssen sie gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für Landwirtschaft, Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten haben.
Hier können Sie die Debatten im Nationalrat nachlesen, und hier diejenigen im Ständerat.
Neue Züchtungstechniken
Ein gentechnisch veränderter Organismus ist ein lebender Organismus, dessen Erbgut durch menschliches Eingreifen verändert wurde. Seit einigen Jahren gibt es neue Techniken, um das Genom von Pflanzen zu verändern. Dazu gehört die als "Genschere" bezeichnete CRISPR-Technik, die es ermöglicht, subtile Veränderungen im Genom vorzunehmen, die so fein sind, dass sie theoretisch auch in der Natur vorkommen könnten. CRISPR funktioniert wie eine Schere und schneidet die DNA an einer bestimmten Stelle durch, um gezielte Veränderungen der Eigenschaften einer Pflanze zu ermöglichen.