Differenzbereinigung beim Gentechnikgesetz

Die Verlängerung des Moratoriums für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft um weitere vier Jahre bis Ende 2025 ist beschlossene Sache. Für neue Technologien könnte es allerdings eine Ausnahme geben. National- und Ständerat suchen in der Frühjahrssession nach Kompromissen.
Die vorberatende Kommission des Nationalrats schlägt vor, dass der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf unterbreitet für eine risikobasierte Zulassungsregelung für die neuen Züchtungstechnologien. (©Schweizer Parlament)

Der Ständerat hatte in der Wintersession entschieden, gentechnisch veränderte Organismen, denen keine artfremde DNA eingefügt wurde, vom Gentechmoratorium auszunehmen. Dies ging dem Nationalrat zu weit. Seine vorberatende Kommission schlägt nun vor, dass der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf unterbreitet für eine risikobasierte Zulassungsregelung für die neuen Züchtungstechnologien wie beispielsweise CRISPR/Cas. Sie will damit die Tür für diese Technologien offenhalten. Im Rahmen des so genannten Differenzbereinigungsverfahrens (s. Kasten) müssen National- und Ständerat eine Lösung finden, die von beiden angenommen werden kann. Am 2. März ist der Nationalrat an der Reihe, am 8. März der Ständerat.

Differenzbereinigungsverfahren

National- und Ständerat sind gleichberechtigt. Gesetze müssen deshalb von beiden Räten verabschiedet werden. Unterscheiden sich die Beschlüsse von National- und Ständerat, beginnt das Differenzbereinigungsverfahren. Die Beschlüsse gehen zwischen den beiden Räten hin und her, bis sie eine Einigung erzielt haben. Bestehen nach drei Beratungen immer noch Differenzen, kommt es zur Einigungskonferenz. Je 13 Mitglieder von National- und Ständerat suchen dort nach einer gemeinsamen Lösung. Kommt eine solche Lösung nicht zustande oder wird sie in einer der beiden Räte abgelehnt, ist die Vorlage gescheitert.