Werden Tierversuche in der Schweiz verboten?

Bildung und Forschung stehen in der Frühjahrsession des Eidgenössischen Parlaments zwar nicht im Zentrum. Mit der Volksinitiative zum Tier- und Menschenversuchsverbot sowie den letzten Differenzen beim ETH-Gesetz sind aber spannende Diskussionen angesetzt, die den Schweizer Forschungsplatz und den ETH-Bereich direkt betreffen.
In der Frühjahrssession, die vom 1. bis 19. März 2021 dauert, behandeln die Räte unter anderem die Volksinitiative zum Tier- und Menschenversuchsverbot sowie das ETH-Gesetz. (Bild: Pixabay)

Mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) 2021–2024 und der Finanzierung der Schweizer Beteiligung an Horizon Europe brachten die Eidgenössischen Räte die grössten Brocken im BFI-Bereich noch im letzten Jahr unter Dach und Fach. In der Frühjahrssession, die vom 1. bis 19. März 2021 dauert, behandeln sie unter anderem die Volksinitiative zum Tier- und Menschenversuchsverbot sowie – zum dritten und letzten Mal – das ETH-Gesetz.

Spannende Debatte zum Verbot von Tier- und Menschenversuchen zu erwarten

Am 10. März debattiert der Nationalrat über die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot». Sie will ein Verbot von Tierversuchen und von Forschung am Menschen. Zudem will sie nach dem Inkrafttreten Handel, Einfuhr und Ausfuhr sämtlicher Produkte verbieten, wenn dafür Tierversuche durchgeführt wurden. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Er ist überzeugt, dass diese die Attraktivität des Schweizer Forschungsplatzes gefährde.

Die Initiative ist im Parlament wohl chancenlos. Zwei Minderheitsanträge werden hingegen zu diskutieren geben. Eine Minderheit aus SP, Grünen und GLP fordert, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, damit diese einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe mit bestimmten Eckwerten ausarbeitet. So sollen beispielsweise Tierversuche verboten werden, deren Wirksamkeit im Rahmen unabhängiger Nutzenbewertungen nicht belegt werden kann. Eine zweite Minderheit aus SP und Grünen verlangt eine Änderung der Bundesverfassung im Sinne eines schrittweisen Ausstiegs aus belastenden Tierversuchen.

Verschiedene BFI-Akteure haben sich gegen die Initiative geäussert. So beispielsweise swissuniversities und der Schweizerische Nationalfonds. Auch im ETH-Bereich werden Tierversuche durchgeführt. Und es wird an Alternativen geforscht. Forscherinnen an der Eawag wurden beispielsweise für einen Test ausgezeichnet, der die Giftigkeit von Wasserproben und neuen Chemikalien an Kiemenzellen überprüft anstatt an lebenden Fischen. Die Empa wiederum forscht an Möglichkeiten, die Sicherheit von Nanomaterialien ohne Tierversuche zu überprüfen – mithilfe von einzelnen Zellen im Reagenzglas, mathematischen Vergleichsmodellen und Algorithmen. Noch können aber nicht alle Tierversuche ersetzt werden, diese bleiben daher notwendig. Das hat auch die Forschung an Impfstoffen gegen COVID-19 gezeigt.

ETH-Gesetz: Einigungskonferenz droht

National- und Ständerat wurden sich auch in der Wintersession nicht einig, ob den Institutionen des ETH-Bereichs ein Beschwerderecht gegen Entscheide des ETH-Rats zukommt und ob der ETH-Rat oder der Bundesrat die Mitglieder der ETH-Beschwerdekommission wählen soll. Diese verbleibenden zwei Differenzen sollen nun in der Frühjahrssession ausgeräumt werden, im Nationalrat am 4. und im Ständerat am 9. März. Wenn sich die beiden Kammern auch im dritten Anlauf nicht finden, wird eine Einigungskonferenz einberufen. Diese muss National- und Ständerat einen Antrag über die verbleibenden Differenzen präsentieren. Lehnt einer der beiden Räte diesen Antrag ab, gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen. Die Teilrevision des ETH-Gesetzes wäre dann gescheitert.