ETH-Gesetz: Einigung in letzter Minute

Das Parlament hat es in der Frühjahrssession nochmals spannend gemacht. Beim ETH-Gesetz brauchte es eine Einigungskonferenz, um einen Kompromiss zwischen National- und Ständerat zu erzielen. Klar war die Sache hingegen bei der Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot»: Alle Fraktionen im Nationalrat lehnten das Anliegen ab.
Die Einigungskonferenz musste es beim ETH-Gesetz richten und eine Lösung für die noch offenen Punkte finden. (©Schweizer Parlament)

Die Einigungskonferenz musste es beim ETH-Gesetz richten und eine Lösung für die noch offenen Punkte finden. Sie folgte dabei dem Ständerat. Neu wählt somit der Bundesrat anstatt der ETH-Rat die ETH-Beschwerdekommission und erlässt auch deren Geschäftsordnung. Der andere Knackpunkt war die Beschwerdemöglichkeit der Institutionen des ETH-Bereichs gegen Entscheide des ETH-Rats. Der ETH-Rat kann nun bei Anstellungs- und Wahlgeschäften sowie bei der Mittelzuteilung abschliessend entscheiden. In anderen Bereichen haben die Institutionen eine Beschwerdemöglichkeit an das Bundesverwaltungsgericht.

Die Revision des ETH-Gesetzes regelt zudem den Ausstand für institutionelle Mitglieder des ETH-Rats sowie die Einschränkung deren Stimmrechts, den Einsatz von Sicherheitsdiensten und von Videoüberwachung, und enthält diverse personalpolitische Änderungen.

Keine Chance für die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot»

Tierversuche sind ein Thema, das nur wenige kalt lässt, auch nicht das Parlament. Über 20 Nationalrätinnen und Nationalräte hatten sich bei der Debatte zur Initiative zu Wort gemeldet (diese kann übrigens auf parlament.ch nachgelesen werden). Von links bis rechts waren sie sich einig: Die Initiative ist zu radikal. Will sie doch jegliche Forschung an Tieren – und am Menschen – verbieten. Zudem sollen der Handel sowie die Ein- und Ausfuhr sämtlicher Produkte verboten werden, wenn dafür Tierversuche durchgeführt wurden.

Der Nationalrat hat die Volksinitiative deshalb klar zur Ablehnung empfohlen. Darüber hinaus hat er verschiedene Minderheitsanträge abgelehnt. So wollten beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter von SP und Grünen einen schrittweisen Ausstieg aus belastenden Tierversuchen. Der Ständerat wird nun als nächstes über die Volksinitiative beraten. Zur Volksabstimmung kommt es frühestens Ende November 2021.

Tierversuche werden weiterhin auf der politischen Agenda bleiben. In der Frühjahrssession wurden verschiedene Vorstösse dazu eingereicht. Sie thematisieren unter anderem die Förderung der 3R-Forschung (Replace, Reduce, Refine – Tierversuche ersetzen, reduzieren, verbessern), Tierversuche mit Schweregrad 3 sowie die Haltungsbedingungen für Labor- und Tierversuche.

Die ETH-Beschwerdekommission

Die ETH-Beschwerdekommission ist eine interne Rekurskommission, die über Beschwerden gegen Verfügungen der sechs Institutionen des ETH-Bereichs entscheidet. Die Beschwerden betreffen vorwiegend das Personal- und Hochschulrecht. Die Entscheide der ETH-Beschwerdekommission können an das Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen werden.